Sichern Sie jetzt Ihren Pfändungsschutz
Ihre P-Konto-Bescheinigung bekommen Sie von uns

P-Konto-Bescheinigung online beantragen
Schützen Sie Ihren Freibetrag bei Kontopfändung – schnell, verständlich und digital über die Kanzlei Ralf Bornemann.
Bei vollständigen Angaben und Nachweisen erfolgt die Bearbeitung in der Regel zeitnah per E-Mail.
Ihr Freibetrag
geschützt
Eine P-Konto-Bescheinigung ist erforderlich, wenn der automatische Grundfreibetrag nicht ausreicht und zusätzliche Beträge geschützt werden sollen.
Erst prüfen, dann Freibetrag schützen
Mit unserem kostenlosen Pfändungsrechner können Sie schnell berechnen, welcher Betrag bei Lohn- oder Gehaltspfändung voraussichtlich pfändbar ist. Danach können Sie hier direkt die passende P-Konto-Bescheinigung beantragen.
P-Konto-Bescheinigung für 24,90 €
Beantragen Sie Ihre P-Konto-Bescheinigung bequem online. Nach Prüfung Ihrer Angaben und Nachweise erhalten Sie die Bescheinigung in der Regel digital per E-Mail.
Wann ist die Bescheinigung besonders wichtig?
- bei Unterhaltspflichten
- bei Kindergeld auf dem Konto
- bei Bürgergeld, Sozialleistungen oder Nachzahlungen
- wenn der Grundfreibetrag nicht ausreicht
Warum eine P-Konto-Bescheinigung notwendig sein kann
Ein P-Konto schützt automatisch nur den Grundfreibetrag. Wenn weitere Personen oder besondere Leistungen berücksichtigt werden sollen, benötigt die Bank regelmäßig eine Bescheinigung.
Unterhalt & Kinder
Wenn Sie für Kinder, Ehepartner oder andere Personen Unterhalt leisten, kann sich Ihr geschützter Freibetrag erhöhen.
Kindergeld
Kindergeld kann zusätzlich geschützt werden, wenn es auf Ihrem Konto eingeht und durch Nachweise belegt wird.
Sozialleistungen
Bestimmte Sozialleistungen, Nachzahlungen oder Mehrbedarfe können zusätzlichen Schutz benötigen.
P-Konto-Freibetrag und Pfändungsfreigrenzen 2026 / 2027
Ab dem 01.07.2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Der rechnerische Grundfreibetrag beträgt 1.587,40 €. Auf dem P-Konto wird der automatische Grundfreibetrag praktisch regelmäßig auf rund 1.590,00 € monatlich angewendet.
| Situation | Orientierungswert ab 01.07.2026 | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| Keine Unterhaltspflicht | ca. 1.590,00 € | automatischer Grundfreibetrag auf dem P-Konto |
| 1 Unterhaltspflicht | ca. 2.190,00 € | Erhöhung durch P-Konto-Bescheinigung erforderlich |
| 2 Unterhaltspflichten | ca. 2.520,00 € | Erhöhung durch P-Konto-Bescheinigung erforderlich |
| 3 Unterhaltspflichten | ca. 2.860,00 € | Erhöhung durch P-Konto-Bescheinigung erforderlich |
| 4 Unterhaltspflichten | ca. 3.190,00 € | Erhöhung durch P-Konto-Bescheinigung erforderlich |
| 5 Unterhaltspflichten | ca. 3.520,00 € | Erhöhung durch P-Konto-Bescheinigung erforderlich |
Ohne Bescheinigung bleibt oft Geld ungeschützt
Wenn Ihr Konto gepfändet wurde und Sie Anspruch auf höhere Freibeträge haben, sollten Sie nicht abwarten. Die Bank benötigt für zusätzliche Freibeträge regelmäßig eine geeignete P-Konto-Bescheinigung.
Bescheinigung jetzt beantragenBeantragung in 4 Schritten
Formular ausfüllen
Tragen Sie Ihre Daten vollständig und wahrheitsgemäß ein.
24,90 € bezahlen
Nach Zahlungseingang prüfen wir Ihre Angaben.
Nachweise senden
Zum Beispiel Kindergeldbescheid, Bürgergeldbescheid oder Unterhaltsnachweise.
Bescheinigung erhalten
Nach Prüfung erhalten Sie Ihre Bescheinigung in der Regel digital per E-Mail.
Jetzt P-Konto-Bescheinigung beantragen
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Halten Sie Ihre Nachweise bereit, damit Ihre Bescheinigung schnell geprüft und erstellt werden kann.
Eine Bescheinigung kann nur auf Grundlage vollständiger und nachvollziehbarer Angaben erstellt werden.
Warum Ihre P-Konto-Bescheinigung bei uns beantragen?
Die Kanzlei Ralf Bornemann unterstützt seit vielen Jahren Menschen bundesweit bei Schulden, Kontopfändung, P-Konto, SCHUFA, Inkasso, Schuldenvergleich und Insolvenz.
Bundesweit digital
Sie können die Bescheinigung bequem online beantragen – unabhängig von Ihrem Wohnort.
Vertraulich
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nur zur Prüfung Ihrer Bescheinigung genutzt.
Klare Kosten
Die P-Konto-Bescheinigung kostet transparent 24,90 €. Keine versteckten Kosten im Basisangebot.
FAQ zur P-Konto-Bescheinigung
Was kostet die P-Konto-Bescheinigung?
Die P-Konto-Bescheinigung kostet bei uns 24,90 €.
Wann brauche ich eine P-Konto-Bescheinigung?
Eine Bescheinigung wird regelmäßig benötigt, wenn der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto erhöht werden soll, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmter Sozialleistungen.
Wie hoch ist der P-Konto-Grundfreibetrag ab 01.07.2026?
Der rechnerische Grundfreibetrag beträgt ab dem 01.07.2026 1.587,40 €. Auf dem P-Konto wird der automatische Freibetrag praktisch regelmäßig auf rund 1.590,00 € monatlich angewendet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Fall benötigen wir zum Beispiel Kindergeldbescheid, Bürgergeldbescheid, Unterhaltsnachweise, Familiennachweise oder andere Leistungsbescheide.
Kann ich vorher kostenlos berechnen, was pfändbar wäre?
Ja. Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Pfändungsrechner: https://kanzlei-bornemann.eu/pfaendungsrechner/
Muss ich dafür in Berlin wohnen?
Nein. Die P-Konto-Bescheinigung kann bundesweit digital beantragt werden.
Hilft die Bescheinigung auch bei bestehender Kontopfändung?
Ja, wenn Ihr Konto als P-Konto geführt wird, kann die Bescheinigung helfen, zusätzliche Freibeträge gegenüber der Bank nachzuweisen.
