PFÄNDUNGSRECHNER

Aktuell ab 1. Juli 2026

Pfändungsrechner 2026 / 2027

Berechnen Sie schnell und einfach, welcher Betrag bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung voraussichtlich pfändbar ist.

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Pfändungsfreibeträge ab 01.07.2026

  • Grundfreibetrag: 1.587,40 €
  • 1. Unterhaltspflicht: +597,42 €
  • Weitere Unterhaltspflichten: je +332,83 €
  • Vollpfändungsgrenze: 4.866,30 €

Der Rechner dient als erste Orientierung. Entscheidend ist immer das bereinigte monatliche Nettoeinkommen.

P-Konto-Bescheinigung benötigt?

Bei einer Kontopfändung reicht der normale Grundfreibetrag oft nicht aus. Mit einer P-Konto-Bescheinigung können zusätzliche Freibeträge geschützt werden, zum Beispiel für Kinder, Ehepartner, Unterhaltspflichten oder bestimmte Sozialleistungen.

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Wichtige Hinweise

Der Pfändungsrechner berücksichtigt die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO für Arbeitseinkommen ab dem 01.07.2026 bis zum 30.06.2027.

Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung. Sonderzahlungen, Kindergeld, Sozialleistungen, Unterhaltspflichten, Insolvenzverfahren oder besondere Schutzvorschriften können im Einzelfall anders zu bewerten sein.

Bei Kontopfändung, P-Konto, Lohnpfändung oder Insolvenz sollten Sie sich individuell beraten lassen.