
Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen und veraltete oder unzulässige Einträge löschen zu lassen.
Es gelten aktuell folgende Fristen:
(Stand 01.12.25)
✅ 3 Jahre nach Erledigung
Negative Einträge, Inkasso, Mahnbescheid & Vollstreckung – immer erst 3 Jahre zum Jahresende weg.
✅ SOFORT-Löschung möglich
Nur bei Forderungen unter 2.000 €, innerhalb von 6 Wochen bezahlt UND gemeldet.
✅ Kreditanfragen
12 Monate gespeichert – nur 10 Tage sichtbar.
✅ Restschuldbefreiung (Insolvenz)
BGH sagt: Löschung nach 6 Monaten!
SCHUFA löscht trotzdem oft erst nach 3 Jahren → Wir helfen bei der Durchsetzung.
Warum Kanzlei Ralf Bornemann?
Wir kennen die richtigen Fristen, die aktuellen BGH-Urteile und wissen, welche Einträge tatsächlich löschbar sind.
Wir prüfen Ihre SCHUFA, erläutern Ihre Möglichkeiten und setzen Löschungen rechtssicher durch.

Eine kostenfreie SCHUFA-Auskunft erhalten Sie unter:
