
Schuldenfrei ohne Insolvenz – Die Schuldenbereinigung
Schuldenbereinigungsplan – Gleichbleibende Raten gegen Teilerlass
Sie sind verschuldet und möchten gerne schuldenfrei werden. Sie schaffen es zwar nicht, alle Gläubiger zu bezahlen, sind aber bereit, für einen bestimmten Zeitraum monatliche Raten aufzubringen, wenn die Gläubiger bereit sind, nach Ablauf einer bestimmten Zeit den offenen Restbetrag zu erlassen. Sie möchten daher auf jeden Fall ohne Insolvenz auskommen.
Wir helfen Ihnen, ohne Insolvenz Ihr Ziel zu erreichen. Schuldenfrei werden Sie durch die verbindliche Vereinbarung eines Schuldenbereinigungsplanes mit Ihren Gläubigern. Nach einer bestimmten, im voraus festgelegten Dauer, sollen die Gläubiger auf den Restbetrag verzichten.
Zunächst erfassen wir aus Ihren Unterlagen sämtliche Gläubiger. Wir fragen bei den Gläubigern den Stand der Schulden zu einem bestimmten Stichtag, getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten an und schaffen hierdurch den genauen Überblick, welche Schulden Sie auf Euro und Cent genau wo haben.
Wir ermitteln anhand Ihres Einkommens und Lebensbedarfs die für Sie tragbare monatliche Rate und bieten auf dieser Grundlage einen Schuldenbereinigungsplan an, der die Gläubiger alle gleich behandelt. Wir stellen hierbei Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation genau dar, so dass Ihre Gläubiger genau abschätzen können, dass eine Zustimmung zum Plan diese besser stellt, als die Einleitung von Zwangsmaßnahmen oder die Insolvenz. Gleichzeitig muss sich jeder Gläubiger aber verpflichten, die Zwangsvollstreckung für die Dauer des Plans einzustellen und nach Ablauf des Planes auf den dann noch offenen Restbetrag zu verzichten.
Ihre Vorteile
- Wir übernehmen die kompletten Verhandlungen für Sie. Währenddessen sind Sie in ständiger Beratung.
- Sie zahlen über eine festgelegte Dauer gleiche monatliche Raten und haben somit Planungssicherheit.
- Sie zahlen nur noch eine einzige monatliche Rate an eine Stelle. Wir kümmern uns um die Verteilung.
- Da alle Gläubiger durch uns informiert werden, erhalten Sie keine Gläubigerpost mehr.
- Pfändungen werden eingestellt. Alle Vollstreckungen, Lohnabtretungen und -pfändungen ruhen.
- Alle Gläubiger werden erfasst und erledigt: Es gibt keine Überraschungen durch „vergessene Gläubiger“.
- Einzelne widerspenstige Gläubiger können zur Zustimmung gezwungen werden.
- Hier anfallenden Kosten werden nicht gesondert erhoben, sondern sind in der Rate bereits enthalten.
- Scheitert der Schuldenbereinigungsplan so können Sie – müssen aber nicht – auf Grundlage des Plans immer noch in ein Insolvenzverfahren überleiten.
Kosten für einen Schuldenvergleich
Ein Schuldenvergleich bietet die Möglichkeit, Ihre Schulden außergerichtlich zu bereinigen – oft schneller und mit geringeren finanziellen Belastungen als ein Insolvenzverfahren. Die Kosten für die Durchführung eines Schuldenvergleichs in unserer Kanzlei setzen sich wie folgt zusammen:
Grundpreis:
400,00 Euro pauschal für die Erstellung und Durchführung des Vergleichsverfahrens, inklusive einer Nachverhandlung mit den Gläubigern.
Zusätzlich:
Für jede einzelne Forderung (Aktenzeichen/Gläubiger) berechnen wir 40,00 Euro.
Beispiele für die Kostenstruktur:
Beispiel 1:
Ein Mandant hat 3 Gläubiger.
→ Grundpreis: 400,00 Euro
→ 3 Forderungen à 40,00 Euro = 120,00 Euro
Gesamtkosten: 520,00 Euro
Beispiel 2:
Ein Mandant hat 8 Gläubiger.
→ Grundpreis: 400,00 Euro
→ 8 Forderungen à 40,00 Euro = 320,00 Euro
Gesamtkosten: 720,00 Euro
Hinweis zu Nachverhandlungen:
In der Pauschale von 400,00 Euro ist eine Nachverhandlung mit den Gläubigern bereits enthalten.
Sollten im weiteren Verlauf weitere Nachverhandlungen notwendig oder von Ihnen gewünscht sein, werden diese gesondert berechnet – je nach Aufwand und Umfang.
Ein Schuldenvergleich ist oft ein effektiver Weg, um wieder finanziell durchzuatmen. Wir beraten Sie gern, ob diese Lösung auch für Ihre Situation in Frage kommt.

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